Erste Veröffentlichung: 28. August 2013


Der Energiepass oder Energieausweis jetzt auch für Spanienimmobilien nötig

um eine Immobilie in Spanien zu verkaufen oder über 4 Monate zu vermieten


Energieausweis, Modell

Bereits 2002 hatte das Europäische Parlament eine Richtlinie erlassen, nach der die Mitgliedsstaaten in nationalen Gesetzen festschreiben müssen, dass bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen vom Verkäufer / Vermieter ein Energiepass vorzulegen ist.

Im April 2013 verabschiedete die spanische Regierung das Königliche Dekret 235/2013, welches die EG-Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 umsetzt und das am 1. Juni 2013 in Kraft getreten ist.

Was man aus anderen europäischen Ländern schon seit einiger Zeit kennt, ist hier mit etwas Verzögerung umgesetzt worden: Wenn bereits bestehende Wohngebäude verkauft oder langfristig vermietet werden sollen, so benötigen sie ab dem 1. Juni den Energieausweis (genannt CEE: „Certificación Energética de Edificios”).

Im Gegensatz zu anders lautenden Meldungen besteht diese Verpflichtung nicht erst bei Vertragsunterzeichnung oder auf Nachfrage. Schon bei der Bewerbung der Immobilie - wie zum Beispiel auf den INSERT-Seiten - ist die Energieeffizienzklasse mit anzugeben, um dem Interessenten eine weitere Entscheidungshilfe an die Hand zu geben.

Daher bitten wir alle Eigentümer, welche auf den INSERT- Immobilienseiten inserieren, uns diese Information zu übermitteln, damit wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können.

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich und können Ihnen auf Nachfrage Fachleute benennen, die diesen Ausweis ausstellen dürfen. Die Kosten des Ausweises variieren zwischen € 150 und € 300, je nach Größe des Objekts.

(Eine Zusammenarbeit mit Michael Bettenhausen)



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