Acht Rechtstipps zu Immobilienkauf und Rechtsnachfolge in Spanien
Damit erfolgt Ihr Immobilienkauf in Spanien reibungslos
- Zuerst Grundbuchauszug besorgen - danach Kaufvertrag unterzeichnen
→ kurzfristige Beschaffung über www.spanien-grundbuchauszug.de
- Richtige Vertragsart zum Einstieg wählen
- Optionsvertrag- Objektsicherung mit Ausstiegsmöglichkeit
- Privater Kaufvertrag- Bereits alles geklärt, aber noch Zeit zur Abwicklung erforderlich, z. B. zur Kündigung einer Geldanlage
- Direkt Notarvertrag- Bereits alles geklärt und alles geregelt
- Vor Abschluss des Notarvertrages klären, wer Eigentümer werden soll
→ Einbeziehung der Kinder? Kauf über eine Gesellschaft?
- Anzahlung immer absichern
→ Etwa durch privaten Kaufvertrag und Bürgschaft
- Vertragsvorlage prüfen lassen
- Kein "Berliner Testament" bei Immobilieneigentum in Spanien
→ Dieses führt in Spanien zu doppelter Erbschaftsteuer beim Generationenübergang; generell sollte jedes Testament beim Erwerb einer Spanienimmobilie auf den Prüfstand
- Steuerliche Optimierung der Rechtsnachfolge erspart oft sechsstellige Eurobeträge
→ Der Erbschaftsteuerspitzensatz von über 80 % ist zwar ein extremer Ausnahmefall, Steuerbelastungen von sechs- und fünfstelligen Eurobeträgen sind aber ohne
Rechtsgestaltung die Regel.
→ Das reichhaltige Instrumentarium mit Testamentsabänderung, Wechsel des Steuerwohnsitzes, Belastung der Immobilie, lebzeitiger Verkauf, Heirat u.a.;
richtig kombiniert, reduziert im Regelfall die Steuerbelastung um mehr als 50 %
- Erteilung spanischer notarieller Generalvollmachten als sinnvolle Begleitmaßnahme
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Eine Information der:
Anwaltskanzlei Menth e-Mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
www.spanien-grundbuchauszug.de