Acht Rechtstipps zu Immobilienkauf und Rechtsnachfolge in Spanien
Damit erfolgt Ihr Immobilienkauf in Spanien reibungslos
Zuerst Grundbuchauszug besorgen - danach Kaufvertrag unterzeichnen
→ kurzfristige Beschaffung über www.spanien-grundbuchauszug.de
Richtige Vertragsart zum Einstieg wählen
Optionsvertrag- Objektsicherung mit Ausstiegsmöglichkeit
Privater Kaufvertrag- Bereits alles geklärt, aber noch Zeit zur Abwicklung erforderlich, z. B. zur Kündigung einer Geldanlage
Direkt Notarvertrag- Bereits alles geklärt und alles geregelt
Vor Abschluss des Notarvertrages klären, wer Eigentümer werden soll
→ Einbeziehung der Kinder? Kauf über eine Gesellschaft?
Anzahlung immer absichern
→ Etwa durch privaten Kaufvertrag und Bürgschaft
Vertragsvorlage prüfen lassen
Kein "Berliner Testament" bei Immobilieneigentum in Spanien
→ Dieses führt in Spanien zu doppelter Erbschaftsteuer beim Generationenübergang; generell sollte jedes Testament beim Erwerb einer Spanienimmobilie auf den Prüfstand
Steuerliche Optimierung der Rechtsnachfolge erspart oft sechsstellige Eurobeträge
→ Der Erbschaftsteuerspitzensatz von über 80 % ist zwar ein extremer Ausnahmefall, Steuerbelastungen von sechs- und fünfstelligen Eurobeträgen sind aber ohne
Rechtsgestaltung die Regel.
→ Das reichhaltige Instrumentarium mit Testamentsabänderung, Wechsel des Steuerwohnsitzes, Belastung der Immobilie, lebzeitiger Verkauf, Heirat u.a.;
richtig kombiniert, reduziert im Regelfall die Steuerbelastung um mehr als 50 %
Erteilung spanischer notarieller Generalvollmachten als sinnvolle Begleitmaßnahme