Acht Rechtstipps zu Immobilienkauf und Rechtsnachfolge in Spanien

Damit erfolgt Ihr Immobilienkauf in Spanien reibungslos

  1. Zuerst Grundbuchauszug besorgen - danach Kaufvertrag unterzeichnen → kurzfristige Beschaffung über www.spanien-grundbuchauszug.de
  2. Richtige Vertragsart zum Einstieg wählen
  3. Vor Abschluss des Notarvertrages klären, wer Eigentümer werden soll
    → Einbeziehung der Kinder? Kauf über eine Gesellschaft?
  4. Anzahlung immer absichern
    → Etwa durch privaten Kaufvertrag und Bürgschaft
  5. Vertragsvorlage prüfen lassen
  6. Kein "Berliner Testament" bei Immobilieneigentum in Spanien
    → Dieses führt in Spanien zu doppelter Erbschaftsteuer beim Generationenübergang; generell sollte jedes Testament beim Erwerb einer Spanienimmobilie auf den Prüfstand
  7. Steuerliche Optimierung der Rechtsnachfolge erspart oft sechsstellige Eurobeträge
    → Der Erbschaftsteuerspitzensatz von über 80 % ist zwar ein extremer Ausnahmefall, Steuerbelastungen von sechs- und fünfstelligen Eurobeträgen sind aber ohne Rechtsgestaltung die Regel.
    → Das reichhaltige Instrumentarium mit Testamentsabänderung, Wechsel des Steuerwohnsitzes, Belastung der Immobilie, lebzeitiger Verkauf, Heirat u.a.; richtig kombiniert, reduziert im Regelfall die Steuerbelastung um mehr als 50 %
  8. Erteilung spanischer notarieller Generalvollmachten als sinnvolle Begleitmaßnahme

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Eine Information der:
Anwaltskanzlei Menth e-Mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
www.spanien-grundbuchauszug.de