„Traspaso” und Geschäftsübernahmen in spanischen Urlaubsgebieten




Außer mit dem Traum vom sofortigen Leben im sonnigen Süden oder dem Entfliehen in eine neue Lebenssituation ist kaum erklärbar, welche große Anzahl von Mitteleuropäern sich durch Übernahme von Restaurationsbetrieben in spanischen Urlaubsgebieten direkt in den Ruin stürzt, entweder wird das Anfangskapital vernichtet oder sich eine Verschuldungsfalle geschaffen. Typischerweise wird die rechtliche Absicherung vernachlässigt.

Da werden Warnzeichen wie der jährliche Pächterwechsel in den letzten zehn Jahren nicht ernst genommen und auf Fantasieumsatzangaben der letzten Jahre vertraut.

Bars und kleine Gaststätten in Urlaubsgebieten sind deshalb so beliebt weil man hier doch vermeintlich auch ohne entsprechende Sprachkenntnisse erfolgreich tätig werden kann.

Aber gerade durch diese fehlenden Sprachkenntnisse werden sie zum geeigneten Opfer von Konkurrenten und Vermietern. Letztere lassen sich regelmäßig die Jahrespacht weitgehend oder komplett im Voraus bezahlen und gehen dabei schon davon aus, dass sie sich nach der Saison wieder das nächste Opfer suchen. Negative Vertragsklauseln werden mangels Sprachkenntnisse gar nicht erfasst.

Von Bedeutung für den Verpächter ist oft nur der Umstand, dass das Lokal im jeweiligen Jahr vom jeweiligen Pächter so schön hergerichtet wird, dass sich leicht ein Nachfolgeopfer finden lässt.

Und wie können Sie ohne spanische Sprachkenntnisse um spanische Gäste werben? Gefährlich ist es auch lediglich deshalb ein Restaurant zu übernehmen weil Ihnen sonst zu Hause die Decke auf den Kopf fällt oder sie gerade geerbt haben.

Ohne eigene Fachkenntnisse und die Möglichkeit das Geschäft im Bedarfsfall auch im wesentlichen allein übernehmen zu können machen Sie sich zum Opfer auch wegen fehlender Fachkunde oder Fehlen der eigenen Arbeitskapazität.

So sollten Sie vorgehen:

Testphasen vorschalten mit mietweisem Probewohnen in der Region, als Gast die Lokale besuchen, ihre „Opferkapazitäten” abbauen und sich in Bereichen fehlender eigener Kenntnisse gezielt fachlichen Rat einholen. Dies gilt natürlich auch für die rechtliche Vorabprüfung jedes Gewerbemiet- und Traspasovertrages. Rechtliche Knack- oder Prüfungspunkte sind u.a. Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Verkaufsmöglichkeit von Investitionen, Zahlungszeitpunkte.

Hierzu abschließend noch der Hinweis auf eine spezifische Rechtsfalle, die sich vor Ihnen dann noch auftun kann wenn sie alle anderen Schwierigkeiten überwunden und schließlich erfolgreich gewirtschaftet haben.

Wegen zu geringer Pachtvertragsrestlaufzeit finden Sie keinen Übernehmer der Ihre in das Lokal investierte Geldsumme per Traspasopreis zu übernehmen bereit ist. Die verlorene Investitionssumme übersteigt dann oft den über Jahre erarbeiteten Unternehmensgewinn. Unser Tipp: Verlängerungsoptionen in den Pachtvertrag einbauen.


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